Der Anwaltsnotar
Der Zugang zum Anwaltsnotariat ist in § 6 Absatz 2 BNotO geregelt. Voraussetzung für die Bestellung zum Anwaltsnotar ist demnach das Bestehen der notariellen Fachprüfung, die den hohen Qualitätsstandard des Notariats sichert. Die Prüfung wird durch das bei der Bundesnotarkammer eingerichtete Prüfungsamt für die notarielle Fachprüfung abgenommen. Anschließend durchläuft der Bewerber eine Praxisausbildung bei einem Notar, welche durch Praxislehrgänge oder Erfahrungen als Notariatsvertreter oder -verwalter verkürzt werden kann.
Weitere Informationen zur notariellen Fachprüfung finden Sie auf den Internetseiten des Prüfungsamtes: http://www.pruefungsamt-bnotk.de
Notarsuche
Hier finden Sie Notare ganz in Ihrer Nähe.
Glossar
Hier finden Sie Erläuterungen zu häufigen Begriffen in notariellen Urkunden.
Zentrales Vorsorgeregister

Das Zentrale Vorsorgeregister (ZVR) ist das bundesweite Register für Vorsorge-
vollmachten und Patientenverfügungen. Wir führen es im gesetzlichen Auftrag.
Zentrales Testamentsregister

Das Zentrale Testamentsregister (ZTR) ist seit 2012 das bundesweite Register für amtlich verwahrte Testamente und Erbverträge.